Schwerer VerkehrsunfallKreisstraße Saaldorf - Laufen 28.11.2006, 17:14 Uhr
Eine schwerst und eine leicht verletzte Person forderte ein schwerer Verkehrsunfall am frühen Dienstag Abend auf der BGL 3 im Gemeindegebiet von Saaldorf-Surheim zu dem neben den beiden Ortsfeuerwehren auch die Feuerwehr Freilassing alarmiert wurde.. Kurz nach 17:00 fuhr eine junge Einheimische in ihrem Mitsubishi Colt auf der Kreisstraße BGL 3 von Laufen kommend in Richtung Saaldorf. Kurz nach der Abzweigung Steinbrünning kam das Fahrzeug plötzlich ins Schleudern, geriet auf den linken Fahrstreifen und kollidierte dort mit hoher Geschwindigkeit mit dem Golf einer jungen Frau aus dem Nachbarlandkreis Traunstein. Ursache für das Schleudern dürfte eine Obstkiste gewesen sein, die eventuell ein vorausfahrender LKW verloren hatte und die auf der Straße lag. Durch das über-das-Hindernis-fahren erschrak die Coltlenkerin so sehr, dass sie das Steuer verriss. Die entgegenkommende Lenkerin hatte keine Chance auszuweichen. Durch den heftigen Aufprall wurden beide Fahrzeuge im Frontbereich komplett zerstört. Während sich die junge Frau im Golf mit leichteren Verletzungen selbst aus ihrem Wrack befreien konnte, wurde die Fahrerin des Mitsubishi mit schwersten Verletzungen in ihrem Fahrzeug eingeklemmt. Der Notarzt musste das Opfer noch in ihrem Fahrzeug stabilisieren, wozu von den Einsatzkräften der Feuerwehr zunächst das Dach abgenommen wurde. Erst danach konnte das Notarztteam so an die Verletzte herankommen und die notwendigen Maßnahmen zu setzen. Die zunächst noch ansprechbare Frau hatte über starke Schmerzen im Unterleib/Bauch-Bereich geklagt, was auf innere Verletzungen schließen ließ. Nachdem der Notarzt grünes Licht gegeben hatte konnte dann die endgültige technische Rettung vollzogen werden. Nach einer knappen Stunde war dann die Eingeklemmte endlich befreit und konnte vom Rettungsdienst ins Unfallkrankenhaus nach Salzburg gebracht werden. Wie beschrieben entstand an beiden Fahrzeugen Totalschaden, der sich auf etwa 2ß.000 Euro belaufen dürfte. Angesichts der schweren Personenschäden aber sicher ein zweitrangiger Wert.
|